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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines

 

Vertragspartner ist:

Carmen’s Knipserei

Carmen Albert-Seidler

Schaffhauserstraße 8    

79865 Grafenhausen

carmens_knipserei@web.de

www.carmens-knipserei.de

Tel.: 01525 1815808 

 

 

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Aufträge, die der oben genannten Fotografin erteilt wurden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.

2. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

3. “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen

4. Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

5. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

II. Nutzungs- und Urheberrecht
1. Das Urheberrecht der Fotografien liegt immer bei der Fotografin.

2. Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.

3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

4. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein, egal welcher Form,

durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

5. Bei der Verwendung der Lichtbilder für den privaten Gebrauch in Online– und Printmedien ist die Fotografin, als Urheber der Fotografien zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

6. Der Auftragnehmer darf die Fotografien für sein Portfolio (Website, Social Media, Mappen, Werbematerial, Messen, Magazine) verwenden, sofern eine Genehmigung des Kunden schriftlich erteilt wurde.

7. Die Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt nicht.

 

III. Vergütung

1. Für die Erstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Mieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Da „Carmen’s Knipserei“ ein Kleinunternehmen ist wird das Honorar ohne Umsatzsteuer ausgewiesen gem. § 6 Abs 1 Z 27 UStG Kleinunternehmerregelung.

2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.

3. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

4. Bei Buchungen von Hochzeiten ist eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig. Bei Portrait-, Paar, oder Familienaufnahmen ist der volle Betrag zu zahlen.

5. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug, spätestens aber 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, falls nicht anders vereinbart, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

6. Falls der Kunde bei einer Hochzeitsreportage die Arbeit des Auftragnehmers verlängern möchte, so erhält der Auftragnehmer pro angefangene Stunde 200 €. Falls der Kunde bei einem Portrait-, Paar-, Neugeborenen- oder Familienshooting die Arbeit des Auftragnehmers verlängern möchte, so erhält der Auftragnehmer pro angefangene halbe Stunde 80 €.

 

 

IV. Haftung

1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte die Fotografin auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Die Fotografin wird jedoch alles erdenklich Mögliche tun, um für den Termin einen ErsatzfotografIn zu organisieren. Es wird zwar versucht jedoch nicht garantiert, dass der/die ErsatzfotografIn einen vergleichbaren Stil der Bilder aufweist.

6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

7. Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

 

 

V. Stornierungsfristen

1. Bei Absage des Auftraggebers:
a. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Hochzeiten eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 20% des Gesamtbetrags einbehalten, oder fällig. Bei einer Stornierung ab 60 Tagen vor der Hochzeit wird jedoch insgesamt 40% des Gesamtbetrags fällig. Wird die Hochzeit vom Auftraggeber auf einen anderen Termin verschoben, sind möglicherweise Zusatzkosten zu zahlen aufgrund von jährlichen Preiserhöhungen des Auftragnehmers. Die Terminreservierungsgebühr kann dann jedoch nicht mitgenommen werden.

Bei sämtlichen anderen Shootings werden bei Vertragsrücktritt oder Terminabsagen 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

b. Im Falle des Eintretens von Krankheiten, Verkehrsunfällen, Umwelteinflüssen oder ähnlichem, die nicht in der Macht des Auftraggebers liegen und das Stattfinden der Hochzeit behindern, ist die Verschiebung des Termins möglich. Die Terminreservierungsgebühr verfällt in diesem Fall nicht. Die Terminreservierungsgebühr kann jedoch nicht für einen Ersatztermin an einem Samstag zwischen Juni und September eingesetzt werden.

 

2. Bei Absage des Auftragnehmers:
Der Auftragnehmer behält sich vor, jederzeit, auch bereits gebuchte Leistungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Im Falle der Absage des Auftragnehmers wird der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet.
Im Falle der Verlegung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, von dem er binnen einer Woche nach Verlegung Gebrauch machen muss.

 

VI. Bearbeitung

1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass ihre Bilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

2. Die nachträgliche Bearbeitung von Fotografien der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, Anwendungen von Filtern und Presets sowie Zuschnitt der Bilder ist nicht erlaubt.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Fotografien der Fotografin im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

 

VII. Lieferzeiten und Reklamation

Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 5 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens der Firmen, an denen die Produktion weitergegeben wurde, etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VIII. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

 

IX. Widerruf

Widerrufsbelehrung für Verträge, bei denen eine Dienstleistung erbracht wird hat der Auftragnehmer das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren.

 

X. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

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